Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Studentischen Initiativprojekte sind bemüht, ihre Website https://initiativprojekte.blogs.ruhr-uni-bochum.de/ im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Studentischen Initiativprojekte: https://initiativprojekte.blogs.ruhr-uni-bochum.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 teilweise vereinbar.
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 teilweise vereinbar.
Begründung
Die Studentischen Initiativprojekte verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt mit vielen Unterseiten. Der überwiegende Anteil der Seiten wurde vor dem 01.10.2021 veröffentlicht. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Seite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2023 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Studentischen Initiativprojekte arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.
Behindertengleichstellungsgesetz
Falls Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen, zum Beispiel Inhalte, die schwer zugänglich sind, Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht konform mit WCAG sind oder Inhalte, die unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten oder andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: stud-Lehrprojekte@ruhr-uni-bochum.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Sollten Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf